Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung unserer Geschäftsbedingungen

Alle Angebote werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Ausführungsunterlagen

Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf die Erklärung des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, so haftet der Kunde  hierfür allein. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Vom Kunden zu beschaffende Unterlagen, Originale, Materialien sowie Vorlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird auf preisgünstigstem Wege (in der Regel mit gewöhnlicher Post) durchgeführt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einen anderen Versand wünscht. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge von Feuer, Wassereinbruch, Diebstahl etc. haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungsversicherung, sofern unseren Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

3. Auftragsausführung

Produktionsbedingte Toleranzen im Zuschnitt von bis zu 1,5 mm können auftreten und sind vom Kunden zu akzeptieren.Der Bildbeschnitt erfolgt in der Regel nach der Kaschierung und erfordert zur Gewährleistung einer einwandfreien Abschlußkante einen Motivüberstand von umlaufend min. 2mm. Die Winklichkeit  und Parallelität von gelieferten Drucken und Fotografien sowie die Maßstimmigkeit sind vom Kunden bei Auftragserteilung zu prüfen! Abweichungen von diesen Regeln bedürfen beidseitiger Zustimmung und erfolgt stets auf Bestellerrisiko.

4. Liefertermine

Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere Maschinenstillstand, Strom- oder Wasserausfall, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sofern es nicht unzumutbar ist, muss der Kunde bei Überschreiten der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen. Des Weiteren sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben, voraussehen konnten, es sei denn, der Kunde hat uns bei Auftragserteilung schriftlich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstands, Wartezeiten oder Schädigungen Dritter, werden gesondert berechnet.

Wird kein bestimmter Preis vorher vereinbart, werden die am Tage des Auftragseingangs geltenden Listenpreise berechnet.

Rechnungen sind sofort bzw. bei gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass keine wesentlich geringeren Zinsen angefallen sind.

Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor, deren Annahme erfolgt ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest. Entstehende Kosten und Spesen sind sofort fällig und zu Lasten des Kunden. Die Zahlung erfolgt erst bei Einlösung von Schecks und Wechseln.

Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.

Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

6. Verpackung und Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Dieses gilt auch bei Versand innerhalb des gleichen Ortes oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge.

Die Gesamtheit der Versandkosten geht zu Lasten des Kunden. Verpackung und Transporthilfen werden nicht zurückgenommen.

7. Beanstandung

Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur schriftlich und innerhalb einer Woche zulässig. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine Prüfung und Beanstandung nicht zulässig.

Berechnet wird die gelieferte Menge, einschließlich der hergestellten Muster.

8. Gewährleistung

Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingen Nachbesserung oder Neuherstellung, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Auftrages verlangen.

Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft und erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden ist, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen. Soweit wir nicht von unseren Zulieferfirmen Ersatz erhalten, ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.

9. Haftung

Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, sowie für Schäden auf Grund eines Verschuldens bei Vertragsabschluss sowie für Schäden aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz – ohne entgangenen Gewinn- und nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungs-  und Verrichtungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir haften nur soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Die Verarbeitung gelieferter Materialien sowie Originale erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterverwendung und Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Soweit der Kunde vor vollständiger Bezahlung der Ware diese weiter verarbeitet, sind wir Hersteller, räumen jedoch ein Miteigentumsrecht etwaiger geleisteter Teilzahlungen ein. Der Kunde ist sich mit uns über den Eigentumsübergang einig.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebietes  der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Mario Spranger KASCHIERUNGEN
Urbanstraße 71
10967 Berlin

Fon         030 – 81808073
Fax         030 – 81808075
Mobil      0157-71487965

Ust.-ID.Nr. DE 257991625